Corona-Einschränkungen beim Hallensport

Liebe Hallensportfreunde,

leider gibt es wieder Coronaeinschränkungen, die der Landkreis Wittmund verfügt hat. Betroffen ist der Hallensport:

Für das Ausüben und Zuschauen beim Hallensport gilt ab dem 16.09.2021 die 3G-Regel.

Teilnehmen dürfen nur

  • Geimpfte oder
  • Genesene oder
  • Getestete Personen.

Der Test muss von einem Testzentrum vorgenommen und entsprechend bestätigt worden sein.

Die Testpflicht gilt nicht für SchülerInnen, solange sie für den Schulbesuch regelmäßig getestet werden. Es reicht der Schülerausweis. Kinder unter 6 Jahren sind ebenfalls ausgenommen.

Die Übungsleiter werden gebeten, die 3 Gs entsprechend zu kontrollieren und auf den Teilnehmerlisten entsprechend zu dokumentieren.

Lasst uns weiter zusammenhalten und nicht die Nerven verlieren!!

Sportliche Grüße und bleibt tapfer

Euer Vorstand

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